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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte stellt eine digitale Sammlung von Patientendaten dar und umfasst sämtliche Anwendungen und Dokumentationen wie Diagnosen und Behandlungsberichte. Dadurch wird Patientinnen und Patienten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten gewährt und sie können diese für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Therapeutinnen und Therapeuten freigeben.

 

In Deutschland wird sie von den gesetzlichen Krankenkassenbereitgestellt und ist Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesen.

Welche Daten beinhaltet die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann z.B. folgende Patientendaten beinhalten:

  • Befunde

  • Diagnosen

  • Arztbriefe

  • Behandlungsberichte

  • E-Rezepte

  • Röntgenbilder

  • Medikationsplan

  • Notfalldatensatz

  • Laborergebnisse

  • elektronischer Impfpass
     

Sie wird über die Telematikinfrastruktur (TI) bereitgestellt, die von der gematik betrieben wird.

Wer kann auf die ePA zugreifen?

Patientinnen und Patienten können entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert oder gelöscht werden und wer Einsicht in die Daten erhält.

​Zugriff können z.B erhalten:

  • ​Hausärzte

  • Fachärzte

  • Krankenhäuser

  • Apotheken

Wie kann die ePA in der Arbeitsmedizin genutzt werden?

​Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG):
 

  • Patientinnen und Patienten können Fachärztinnen und -ärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ Zugriff auf die in der ePA enthaltenen Daten gewähren
     

Nutzen:
 

  • Einblicke in die Patientendaten der ePA ermöglichen eine verbesserte Einschätzung des Gesundheitszustandes (im Hinblick auf die Durchführung von Schutzimpfungen stehen z.B. umfassendere Informationen zu potenziellen Risikofaktoren zur Verfügung)

Beispiel:  Betriebsarzt

Chronologischer Verlauf der ePA

  • ​2019-2020: Digitale-Versorgung-Gesetz, Start der ePA wird vorbereitet

  • ​2021: Gesetzlich Versicherte können erstmals ePA nutzen (Arztbriefe, Befunde, Medikationsdaten)

        Problem: freiwillig und aktiv zu beantragen- sehr geringe Verbreitung

  • 2022-2023 : neue Funktionen ergänzt (Impfdaten, Mutterpass, Kinder-U-Heft, Zahnbonusheft)

  • ​2023 Reform durch das Digital-Gesetz (bei allen wird ePA angelegt, außer sie widersprechen)

  • 2024 Vorbereitung und Pilotphase der "ePA für alle"

  • Ab dem 15.01.2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten, die keinen Widerspruch einlegen, die elektronische Patientenakte erhalten.

  • Seit dem 01.10.2025 sind alle Leistungserbringer verpflichtet, die ePA im Behandlungsprozess einzusetzen und relevante Daten zu befüllen

Aktueller Nutzen & Kritikpunkte

Die elektronische Patientenakte hat grundsätzlich großes Potential (bessere Information, weniger Doppeluntersuchungen), aber aktuell gibt es vor allem Kritik an:

  • Datenschutz und IT-Sicherheit

  • technischer Umsetzung

  • Datenqualität

  • geringe Nutzung im Alltag

  • Opt-out-System (viele wissen nicht ausreichend über ihr Widerspruchrecht Bescheid)

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