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Gesetzte der Digitalen Gesundheitsversorgung

Die ärztliche Berufsordnung bildet die ethische und berufsrechtliche Grundlage für das Handeln von Ärzten und Ärztinnen in Deutschland. Die „(Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer“ (MBO-Ä) dient dabei als Leitfaden für die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern und berücksichtigt ebenso die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer enthält Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht,  die in die Berufsordnungen der Landesärztekammern rechtsgültig übernommen wurden. Die Schweigepflicht gilt es selbstverständlich auch im Kontext der Telemedizin zu beachten.

Die DSGVO regelt in der EU den Datenschutz und ist besonders für die Digitalisierung im Gesundheitsbereich wichtig. Sie stellt sicher, dass bei digitalen Gesundheitsanwendungen, wie ePA und Telemedizin, personenbezogene Daten geschützt und sicher verarbeitet werden.

In Bezug auf das Haftungsrecht gelten für die Telemedizin grundsätzlich dieselben Vorgaben wie für die analoge Behandlung.

Das Digital-Gesetz zielt darauf ab, den Behandlungsalltag durch digitale Lösungen zu vereinfachen, insbesondere durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle und die Etablierung des E-Rezepts als Standard. Diese Maßnahmen sollen den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern und die Versorgung verbessern.

Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) regeln unter anderem die Sicherheitsstandards für die Übermittlung von Daten über das Internet, was für Telemedizin-Anwendungen relevant ist.

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